Grundsatz

GRUNDSATZPROGRAMM

Das Beste in Kombination aus dem Buch zur Quellensammlung der Kulturgeschichte von Prof. Dr. Wilhelm Treue, Band 3: Deutsche Parteiprogramme von 1861 bis zur Gegenwart . Löschenrod bei Fulda 1994.  Ergänzungen rot markiert

Dieses Grundsatzprogramm enthält somit auch Teile im Lande alteingesessener demokratischer Parteien Programme welche, bedingt durch konzeptionelle Mängel, nicht oder nicht richtig zur Geltung gelangen sowie weiters zur Sicherung der theoretischen Ansprüche. 

SCHULD

Die "Wiedergutmachung" des vom Nationalsozialismus begangenen Massenmordes ist eine "Ehrenschuld" des heutigen deutschen Volkes und eine grundlegende Voraussetzung jeder demokratischen Erneuerung. Es ist dafür zu sorgen, daß Deutschland für die sich aufgeladene Schuld jegliches Verbrechertum, Morden und Massenmorden am Menschen im Rahmen der NATO entschieden und effektiv bekämpfen bzw. verhindern wird und andere demokratische Staaten dazu aufrufen wird, ihm dabei zu helfen. 

Erst dies wird glaubhaft beweisen, daß das deutsche Volk die in seinem Namen begangenen Verbrechen verurteilt.

Es wird nach Frieden und freundschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Völkern der Welt gesucht. Es werden alle produktiven Maßnahmen unterstützt oder eingeleitet, die geeignet sind, unterentwickelten Ländern zur Selbsthilfe, Selbstbestimmung und sozialen Aufstieg zu verhelfen. Diese Politik der umfassenden Völkerverständigung ist heute um so notwendiger, weil durch die Entwicklung neuester, sehr effektiver und relativ billiger Waffen die Vernichtung großer Teile der Menschheit droht. Es ist schnellstens dafür zu sorgen, daß nicht immer mehr Kriegsherren, möglicherweise auch bestimmte Fundamentalisten in den Besitz von todbringenden effektivsten Mordinstrumentarien gelangen, wie z. B. auch chemische, bakteriologische und virologische Kampfstoffe. Um dies zu verwirklichen, müssen andere demokratische Staaten überzeugt werden, daß in absehbarer Zeit auch sie zum Ziele dessen leicht werden können. Damit wäre die Erpressbarkeit und Ohnmacht demokratischer Staaten besiegelt.

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 Wir dürfen nicht schlafen und auf eine mächtige Katastrophe warten. Wir dürfen nicht so naiv sein. Diese Leute können sich überall in der Welt ein Labor des Totes leisten und von div. Stellen operieren. Für Geld bekommt man alles. Es gilt  einen öffentlichen Diskurs mit gewissen Individuen anzustrengen. Kommunikation ist essentiell, des Gegenteil davon ist tödlich.

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Angesichts der noch gegenwärtigen Konfliktherde dieser Welt halten wir noch an der Wehrpflicht (Katastropenschutz) und NATO fest, streben aber eine Reform der Wehrpflicht an. So muß der Zivildienst eine sehr hohe Anerkennung erfahren, damit eine natürliche Differenzierung der Fähigkeiten schon im Vorfeld besser stattfinden kann.

Die eventuelle Schaffung einer Berufsarmee oder auch Fremdenlegion nach gegenwärtigem französischem Vorbild oder in Kombination mit einer humanitären Eingreiftruppe könnte nach gewissenhafter Abwägung und Aufklärung der Allgemeinheit durch ein Plebiszit entschieden werden (s. Abschnitt Schuld; Friedenssicherung).

Es wird eine demokratische Ordnung in Bund, Land, Kreise und Gemeinden erstrebt, die jede Bevorrechtiung einzelner Personen und Bevölkerungsgruppen ausschließt und der gesamten Bevölkerung die Möglichkeit gibt, in allen politischen und öffentlichen Fragen ihre Meinungen und Anregungen ausdrücklich zur Geltung zu bringen. Es wird in jeder Weise das demokratische Verantwortungsbewußtsein aller Staatsbürger geweckt. Es wird sich zur auf freien -und so lange gewünscht auch- geheimen Wahlen beruhenden parlamentarischen Demokratie bei der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht bekannt.

Das Grundgesetz ist Grundlage der Politik. Inhalt und Ziel aller Politik ist der Mensch. Der Staat ist weder Selbstzweck noch lediglich eine Organisation im Dienste des Rechtes oder der Wirtschaft, sondern die Gemeinschaft der Bürger zur Ordnung und Förderung eines lebenswerten Daseins.

WIRTSCHAFT

Die Wirtschaft ist nicht Selbstzweck, sie muß dem Wohl der Allgemeinheit wie des Einzelnen dienen. An erster Stelle steht hier die Landwirtschaft, weil ohne gute Nahrung längerfristig nichts Zustandekommt. Es gilt eine Politik für kleinere bäuerliche Betriebe zu gestalten, die ihre Existenz wieder gut sichert und bereits aufgegebene Betriebe Anreiz bieten, sie wieder zu bewirtschaften. Dabei ist natürlicher Anbau sowie direktere Vermarktung konsequent zu fördern.

 Es werden alle zukunftsweisenden Technologien sowie alle Ressourcenschonenden Produktionsverfahren vom Staat gefördert und diesbezüglich entsprechend genügend Mittel für wissenschaftliche Forschung bereitgestellt.

Es gilt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch Neuorientierungen zu stärken. Bezüglich ökologischer Strukturanpassung erhält die Industrie die Beihilfe des Staates.

Eine dauerhaft ökonomische Wirtschaft schließt die Ökologie selbstverständlicherweise voll mit ein, in einer krankwerdenden Umwelt läßt sich schlecht wirtschaften.

FINANZ UND STEUERPOLITIK

Es gilt alle überflüssigen, unsachgemäße und der Allgemeinheit nicht bzw. kaum dienenden Geldausgaben durch geeignete Kontrollmechanismen zu verhindern. Für die gesamte öffentliche Verwaltung ist eine ausgeglichene Finanzwirtschaft bei angebrachter Sparsamkeit erforderlich. In Zusammenarbeit mit der Bürgerkommission bleiben eigene finanzielle Verantwortung der Länder,Kreise und Gemeinden erhalten.

Die Besteuerung muß postwendend der Allgemeinheit dienen. Sie hat nach sozialen und gerechten Gesichtspunkten und so zu erfolgen, daß der Wille zu besserer Leistung gestärkt wird.

SOZIALWESEN

Zum Ziele einer guten Sozialpolitik gehört menschenwürdige Existenz, Freiheit, Gesundheit. Gesunde Familien sind die Vorbedingungen für ein entwicklungsfähiges Volk. Es werden umfassende Maßnahmen für die Volksgesundheit angestrebt. Massiver staatlicher Schutz kommt der Familie und insbesondere der bedürftigen Familie zu. Einen ganz besonderen Schutz kommt dem Ungeborenen auf Leben zu, ohne Freiheit und Entfaltung der Betroffenen zu beeinträchtigen! Überbegabte müssen gefunden und gefördert werden. Behinderte, Bedürftige, Kranke und Alte obliegen unserer besonderen intensivsten Aufmerksamkeit!

 Davon wird jeder Bürger früher oder später profitieren können.

Es darf keine vereinzelten Hungerrenten geben. Unsere alten Mitmenschen müssen von Existenzsorgen befreit werden. Sozialleistungen müssen wieder angehoben werden, denn sozialer Frust erzeugt Kosten.

 BILDUNGS- UND SCHULWESEN

Das Bildungs- und Schulwesen ist so zu gestalten, daß es immer den bestmöglichen Anreiz zum Lernwillen geben kann. Es gilt alle Unpäßlichkeiten zu entfernen. Es ist durch größer angelegtes Austesten der verschiedenen Möglichkeiten des Lehrens, wie z.B. Montessori- Systeme festzustellen, welche Methode die besten Resultate erzielen kann und diese dann auch anwendet.

 GESUNDHEITSWESEN

Das Gesundheitswesen ist vorbeugend und heilend auszurichten. Zum Preisvergleich und Kostensenkung ist ein mehrbändiger laufend überarbeiteter Gesamtkatalog aller Medikamente und medizinischer Geräte und Hilfsmittel, auch aus dem Ausland, zu erstellen. Die Forschungsmittel gegen alle unbesiegte und aufkommende Krankheiten sowie für weitere medizinische Möglichkeiten sind min. vorläufig drastisch zu erhöhen.

 VERKEHR

Es sind umfassende Vorkehrungen für Verkehrsvermeidung und ein hohes Maß an Sicherheit im Verkehr zu treffen. Menschliches Leben steht über jeden Geldbetrag:  In allen Wohngebieten muß die Möglichkeit zum schnellen Fahren durch entsprechende Machbarkeiten genommen werden. Werbung und Orte für Verkauf von Alkohol sollte überdacht werden. Flächendenkende Einrichtungen wie Nebelwarndienste auf Technik / Mensch Basis, Verkehrsleitsysteme. Kenntlichmachung von Original Flugzeugersatzteilen bzw. kontrollierte Handelswege. Und weiters.

 PLEBISZIT

Geht alle Staatsgewalt vom Volke aus (Grundgesetz Art. 20.2), sind die Menschen des Landes zu befragen, ob sie den Volksentscheid in einer Form einzuführen wünschen, die den Bedenken die zu einer gewissen Ausschließung durch das Grundgesetz führten, Rechnung trägt.

STRAFRECHT

Die Strafrechtsreform muß davon ausgehen, daß das Strafrecht dem Schutze der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens und der demokratisch-sozialen Ordnung zu dienen hat. Eine Reform hat auch dafür zu sorgen, daß postwendend die aktuellen pädagogischen, sozial- und naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Verwertung  finden. Es sind variable Möglichkeiten wie nach schnellstmöglicher Beweislast sofortige menschliche Aufbau Maßnamen wie Lern-, Diskussions- und Konfrontationstraining überall zu schaffen. In allen Schulen und Kindergärten ist soziales Verhalten, gegenseitige Anerkennung und menschliche Zuneigung, das grundsätzliche Menschenrecht, zu lehren.

GESETZBÜCHER

Umschreibung der verschiedenen Gesetzbücher in einfach, allgemeinverständlich formulierter und eindeutig auslegbarer Form. Alle Gesetzte, Regelungen, Verbote haben logisch allgemeinverständlich Begründung zu finden und können jeden   öffentlichen Diskurs standhalten.

TRIEBFEDER MENSCHLICHEN  SEINS

 Der Staat erhebt das Thema Liebe und Sexualität zum grundsätzlichen Anliegen der Gesellschaft.    Natur- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema haben Verbreitung wie Verwertung zu finden. Unvorteilhafte Moralvorstellungen hierzu erzeugen  in  Gemeinschaften unbedacht  negative Erscheinungen. Dies benötigt breite Erläuterung wie Aufklärung.

INTERNER GRUND- UND LEITSATZ

Es besteht die gemeinsame ständige Aufgabe, alle bestehenden dem Allgemeinwohl dienenden Maßnahmen, Regelungen, Strukturen, Einrichtungen durch permanenten medial öffentlichen Diskurs individuell zu fördern, zu verbessern und zu erweitern.

VORAUSSICHT

Es ist die Höhe der Ausgaben bzw. die Intensität der Umfassenden Anstrengungen für Voraussicht und entsprechende Maßnahmen gegen natürliche als auch provozierter und fahrlässiger Gefahrenquellen - nach Hörung unabhängig, objektiver fachlicher Einschätzungen - vom Volke, zum Schutze seiner selbst, festzulegen.

PARTEI

Die durch das Grundgesetz festgelegte politische Ordnung wird als gut anerkannt. Jedoch wird eine Weiterentwicklung und Ergänzung einiger bestehender Ordnungen erachtet, welche das Grundgesetzt in Art. 79 nicht ausschließt. Das bisherige Parteiensystem behält bestand: Wird diese Partei abgewählt oder auch abgesetzt, so ist die herkömmliche Demokratie wieder in Kraft.

Diese Partei ist und bleibt es untersagt Qualitionen mit anderen Parteien einzugehen. Sie hat einzig das Ziel der neuen Demokratie. Sie wird niemals an Regierungsgeschäften beteiligt sein.

Mitglieder anderer Parteien oder ganze Parteien haben einzig die Möglichkeit sich anzuschließen. (Das wird selten sein, den sie wollen alle selber Regieren.)

Die Partei- und Regierungspolitik darf sich nicht vom Grundsatzprogramm entfernen bzw. verselbständigen können:

Eine Voraussetzung dafür ist die vollkommene Trennung der Inhalte für Parteipolitik und Regierungsaufgaben (“Regierungsgeschäfte” müssen vom Zeitintensiven und aufreibenden Parteiengerangel verschont bleiben) sowie die Bildung einer sich ständig erneuernden (Zufallslos) darüber urteilenden Bürgerkommission (vereidigte Bürgerkommission). Die Bürgerkommission erhält das Recht, komplett alle Regierungsgeschäfte direkt (zeitgleich) verfolgen zu können bezüglich eventueller dem Allgemeinwohl abträglicher Tendenzen sowie zur Hilfestellung vielfältiger Arten. Bürgerkommission und Fachperlamentarier stellen ein Team, zur Lösung aller Problematiken dar. Die Bürgerkommission erhält die Möglichkeit zur Bildung eines außerordentliches Rates. Die Befugnisse des Rates gehen bei entsprechend begründeten Verdachtsmomenten oder Beweisen von der sofortigen Öffentlichmachung besagter Affären bis zur vorsorglichen Sperrung von politischen Aktivitäten der betroffenen Parlamentarier oder Personen der Bürgerkommission oder auch der Partei zur Erhaltung der neuen Demokratie. Jährliche Direktwahlen sorgen für eine natürliche Auslese der Fachparlamentarier. Die Partei hat mit den Bürgern des Landes die Aufgabe, aus allen Fachrichtungen genügend besagte prädestinierte Personen für diesen Dienst zu finden und sie vom Bürger jährlich wiederwählen bzw. neu wählen zu lassen.

Die Regierenden (Staatsdiener, Volksdiener) müssen parteipolitisch neutral sein. Sie haben nur dem Volk zu dienen.

Nominiert werden nur nachweislich kompetenteste Persönlichkeiten.

Der Anteil der entsprechenden weiblichen Nominierungen muß über 50 % betragen.

Die Partei hat die Aufgabe, alle reellen und aufkommenden Problembereiche und Problematiken mit Hilfe der Bürger aufzufinden.

Diese werden öffentlich (Medien) mit Lösungsvorschlägen den Volksdienern und Bürgerkommission weitergereicht. Kultivierte Lösungsfindung über Diskursethik von Jürgen Habermas & Karl-Otto Apel ist Voraussetzung.

Als Erfordernis ist die Bildung von Fachparlamenten angezeigt.

Es wird angeregt, die Fachparlamente in 3 Bereiche zu Splitten :

STANDARDS (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Bildungswesen)

STRUKTUR (Justiz, Polizei, Wehr, Außen-, Innen- und Finanzpolitik)

MOTORIK (Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerbe, Verkehr)

Da die finanziellen Mittel eine zentrale Rolle spielen, stellt das Fachparlament der Finanzen eine Besonderheit dar. Zur Abstimmung bezüglich der Finanzen zwischen den Fachparlamenten untereinander, sind die Staatsdiener des Fachparlamentes der Finanzen zu je gleichen Teilen aus den restlichen 12 Fachparlamenten zusammengesetzt. Sie sind von den Fachparlamenten jährlich neu zu ernennen oder zu bestätigen.

Der Wähler hat die Aufgabe, jährlich für alle 13 Fachparlamente entsprechend qualifizierte Bewerber zu erwählen. Damit ist ebenso jeder Fachparlamentarier des Fachparlamentes der Finanzen vom Volk erwählt. Jedes Fachparlament ist ein starkes Team und kann die Probleme seines Faches eigenständig lösen. Ein Veto bezüglich einer Entscheidung eines Fachparlamentes kann von den restlichen Fachparlamenten oder der Bürgerkommission ausgesprochen werden. Das führt zur neuen Behandlung des Problems wobei nun alle Parlamente und die gesamte Bürgerkommission direkte Einbindung finden können. Die Koordinierung liegt beim Kabinett für Politik. Dieses setzt sich ebenfalls vom Volk direkt erwählter Persönlichkeiten benötigter Qualifikationen zusammen. Diesem steht die/der Bundeskanzler(in) vor der/die bei entsprechenden Angelegenheiten die Fachkabinette zusammenzufassen hat.

Fachparlamente des Bundes setzen sich - proportional zu den jeweiligen Einwohnerzahlen - aus den Fachparlamenten der Bundesländer zusammen. Fachparlamente des Bundes kommen nur bei übergreifenden Problemen zur Tagung. Interne Problemstellungen eines Bundeslandes sind von seinen Parlamentariern/Bürgerkommission lösbar. 

KOMMUNIKATION 

In Ballungsgebieten bzw. Städten des Landes sind Stätten der globalen Verständigung zu schafen. Interkultureller Informations-Austausch wird massiv eingeleitet. Die Vernetzung der Haushalte ist konsequent und vergünstigt voranzutreiben.

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