Job

 Möglichkeit zur Beibehaltung des eigentlichen Berufes

Die Parlamentarische Bürgerkommission ermöglicht dem Fachparlamentarier die Beibehaltung seines eigentlichen Berufes, sofern er das wünscht.

Anderweitig angebotene einschlägige Posten bei Unternehmen oder Industrie sind Grundsätzlich abzulehnen, hier darf zur Wahrung der Objektivität keine Verknüpfung stattfinden.

Jeder Parlamentarier besitzt einen Partner aus der Bürgerkommission.

Die Zuordnung kann zwei mal bei negativer Sympathie abgelehnt werden, es werden neue Zuordnungen getroffen.

Abkürzung Pa: Parlamentarier

Abkürzung Bk: Person der Bürgerkommission

Pa. und Bk. stellen ein Team dar, welche beide das Wohl und den Fortschritt der Allgemeinheit zum Ziel haben. Jedem Pa. wird auf ein Jahr ein Bk. zugeordnet. Jeder Bk. ist bei allen Zusammenkünften beratend und behilflich an der Seite seines Pa.

Ein Bk. ist in alle politische Planungen, Arbeiten, Meinungen wie Standpunkte seines Pa. nicht nur eingeweiht, sie stellen ein Team dar und sind durch entsprechenden Austausch sich einig. (Saubere Politik braucht keine Geheimnisse).

Fallen für den Pa. andere wichtige Aufgaben wie zeitlich fixierte Arbeiten, Experimente o. ä. mit Tagungen zusammen so ist sein Bk. in der Lage - auch durch entsprechende Unterlagen des jeweiligen Pa. - die Ideen und Standpunkte seines Pa. angemessen zu vertreten. Fallen diese Umstände mit einer Erneuerung der Bürgerkommission zusammen, tritt eine nötige Zeitliche Überschneidung der Tätigkeit der Altbesetzung und der Neubesetzung ein.

Man kann abschätzen das nach einmaliger, richtiger Weichenstellung der Arbeitsaufwand bei weiten nicht so viel Zeit wie gegenwärtig in Anspruch nehmen wird. Es ist abzusehen, das alle Fachparlamente im 14 tägigen Rytmen die beschlossenen Optimierungen weiter bearbeiten können.

Es entfällt das herkömmliche Parteiengerangel. Das spielt im Standartparlament um die neue Demokratie aufrecht zu erhalten.

Alles bleibt offen. Das Parteiensystem wird nicht eingestellt, dies macht das neue Element um so sicherer.

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Bürgerkommission: Arbeitnehmer sind bei Ersetzbarkeit für die Zeit von einem Jahr vom Arbeitgeber freizustellen. Bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz kann der Staat - auch durch private Vermittler - dem Arbeitgeber behilflich sein. Mögliche Finanziele Verluste werden ausgeglichen.

Vergütungen: Ein grundsätzlich höheres Gehalt darf nicht zum Motiv für das Einvernehmen zur Bürgerkommission werden. Das jeweilige ursprüngliche Gehalt wird bis zu einer allgemein festzusetzenden Ober- bzw. Untergrenze plus realistische Spesen vom Staat übernommen.

Volksdiener: Bei machbarer Beibehaltung des Arbeisplatzes werden dem möglichen Arbeitgebern bei Arbeitsausfällen vollständige Ausgleiche zugesprochen.

Das Gehalt der Volksdiener sollte auf gewisssen Nivo zu halten sein. Eine wirklich gute Leistung wird auch beim Volk seine Anerkennung finden!

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Einzelheiten, Abläufe und Koordination muß vom Fachparlament sowie der Bürgerkommission vor Ort selbst erarbeitet werden.

Der Rahmen steht.

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