Bürgerk.

 Vorwort

Da das übliche Parteiengefüge - in Anbetracht derzeitigem Handlungsbedarf - mit der Opposition als Kontrollfunktion sichtlich den heutigen Anforderungen kaum gerecht werden kann wird eine Buergerkommission u.a. mit der Funktion einer speziellen parlamentarischen "Kontrolle" sowie HILFE als der einsehbar bessere Weg gezeigt.

                     - Die Parlamentarische Buergerkommission -

 1.1

Die Buergerkommission im Parlament beinhaltet zwei wesentliche Aufgaben: Sie schlißt - in Kombination mit der Vereinfachung bzw. logischen Verbesserung der politischen Strukturen - durch ihren Aufbau und den ihr gegebenen Möglichkeiten jeglichen lobieistischen u.a. negativ wirkenden Einfluß aus.

Sie unterstützt die/den u. u. noch anderweitig beschäftigten ParlamentarierInnen in jeder möglichen Form.

1.2

In allen Städten sind entsprechende Listen für in Frage kommende Buerger zu erstellen . Voraussetzungen hierfür sind persönliches Einvernehmen; min. 21. Lebensjahr; entsprechende Gesundheit; Buergerliche Ehrenrechte; nachvollziehbar, nachweisliche Unbedenklichkeit. Der weibliche Anteil beträgt min. 50%.

1.3

Alle personellen Erneuerungen der Buergerkommission werden durch Zufallsbestimmung vorgenommen. Diese hat jeweils öffentlich zugänglich zu sein und ist live zu übertragen. Zur kontinuierlichen Auffrischung der Buergerkommission werden die Erneuerungen jeweils zum Quartal um ein viertel der Gesamtbesetzung auf ein Jahr oder um ein achtel der Gesamtbesetzunung auf zwei Jahre vorgenommen. Jedes neue viertel bzw. achtel der Buergerkommission wird vom Altbestand ähnlich dem Motessori Schulprinzip eingeführt. Schriftliche wie personelle Orientierungshilfen tun das übrige. Bei einer interessanten, abwechslungsreichen und sehr wichtigen Aufgabe ist der/die entsprechende BuergerIn (siehe 1.2) engagiert bei der Sache.

1.4

Arbeitnehmer sind bei Ersetzbarkeit für diese Zeit vom Arbeitgeber freizustellen. Bei der Suche nach einen geeigneten, kurzfristigen Ersatz kann der Staat -auch durch private Vermittler- dem Arbeitgeber europaweit behilflich sein.

Vergütungen: Ein grundsätzlich höheres Gehalt darf nicht zum Motiv für das Einvernehmen zur Buergerkommission werden. Das jeweilige ursprüngliche Gehalt wird bis zu einer allgemein festzusetzenden Ober- bzw. Untergrenze plus realistische Spesen vom Staat übernommen.

 1.5

Zur Koordinierung der Buergerkommission sind voraussichtlich zweijährig neue SprecherInnen bzw. KoordinatorenInnen von der Buergerkommission selbst auszusuchen und zu erwählen. Diese können innerhalb dieses Zeitraumes ab bzw. neu erwählt werden.

 1.6 Team

(Abkürzungen: ParlamentarierIn - Pa. , Person der Buergerkommission - Bk.)

Die FachparlamentarierIn und die Personen aus der  Buergerkommission stellen ein Team dar, welche beide das Wohl und den Fortschritt der Allgemeinheit zum Ziel haben. Jedem Pa. wird auf ein Jahr ein Bk. zugeordnet. Jeder Bk. ist bei allen Zusammenkünften beratend und behilflich an der Seite seines Pa.. Sind sich Pa. und Bk. evtl. ein- oder gegenseitig unsympathisch, kann die Zuordnung bis zu max. drei mal wiederholt werden. Ein Bk. ist in alle politische Planungen, Arbeiten, Meinungen wie Standpunkte seines Pa. nicht nur eingeweiht, sie stellen ebenfalls ein kleinesTeam dar und sich einig. (Saubere Politik braucht keine Geheimnisse). Fallen für den Pa. andere wichtige Aufgaben wie zeitlich fixierte Arbeiten, Experimente o. ä. mit Tagungen zusammen so ist sein Bk. in der Lage - auch durch entsprechende Unterlagen des jeweiligen Pa. - die Ideen und Standpunkte seines Pa. angemessen zu vertreten. Fallen diese Umstände mit einer Erneuerung der Buergerkommission zusammen, tritt eine nötige Zeitliche Ueberschneidung der Tätigkeit der Altbesetzung und der Neubesetzung ein.

1.7 Der Bürgerrat

Das Zustandekommen des Buergerrates der Buergerkommission wird aufgrund seiner Existenz und der außerordentlich gewissenhaften Nominierung aller Volksdiener eine Seltenheit sein. Der Bürgerrat kann durch eine oder mehrere ersichtlich begründeter Anschuldigungen eines Bk. oder Pa. einberufen werden.

Der Rat findet im Sitzungssaal des jeweiligen Land- oder Bundestages statt.              Der Rat kann sich gegen Pa. sowie gegen Bk. sowie ebenfalls gegen ein Mitglied der Partei, welche zur Erhaltung dieser Demokratie im Standartparlament arbeitet,  richten. Die Befugnisse des Rates der Buergerkommission gehen bis zur vorsorglichen oder entgültigen Sperrung für Teilnahmen an politischen Aktivitäten der betroffenen Personen.

 Alle Vorgänge sind live zu übertragen.

1.8 Normale Tagungen der Buergerkommission finden in der Regel im 14tägigen Rhythmus statt.  13 Fachparlamente & Buegerkommission.

1.9 Allen Personen der Buergerkommission ist für den Informationsaustauch kostenloser Zugang zum Internet zu verschaffen gegebenenfalls ist ein PC zu stellen, wenn keiner vorhanden sein sollte. Zu allen Themen sind öffentliche Diskussionsforen im www. einzurichten. Die Bürger können an gleicher Stelle  jeweils in separierten Forum sich dazu äußern oder diskutieren, es darf das Forum der BK nicht überfüllt werden.

Dieses versteht sich als Ergänzung zum Polit TV   

Einzelheiten, Abläufe und Koordination muß von der Buergerkommission vor Ort selbst erörtert werden. Der Rahmen steht.

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